Asbest entfernen: Sicherheitsmaßnahmen in der Baubranche

Asbest wurde über Jahrzehnte tonnenweise in der Baubranche verwendet. Bereits seit Anfang der 1990er-Jahre sind die Herstellung, der Verkauf und die Verwendung für den Wohnungsbau aufgrund seiner krebserregenden Eigenschaft in Deutschland und der Schweiz verboten, in vielen Ländern traten in der Folge ähnliche Regelungen in Kraft. Trotzdem stellt der Gefahrstoff Fachbetriebe noch heute vor Herausforderungen, denn bei Renovierungs- oder Abrissarbeiten von Altbauten tritt häufig asbesthaltiges Material zutage. Wie Asbest entfernt werden kann und welche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen sind, erfahren Sie hier.

eine Person in weißer Schutzkleidung reinigt mit einem Kärcher Sauger Rückstände auf dem Boden einer sanierten Wohnung

Was ist Asbest und wo ist es verbaut?

Asbeste sind natürliche, silikatische, faserförmige Mineralien. Asbest ist nicht brennbar, unempfindlich gegenüber Hitze und vielen Chemikalien. Durch seine hohe Elastizität und Bindefähigkeit kann es leicht zu unzähligen Produkten verarbeitet werden. Darunter gibt es sogenannte fest gebundene und schwach gebundene Asbestprodukte.

Fest gebundene Asbestprodukte wie Asbestzement (z. B. Eternit) weisen eine gräuliche, homogene und harte Oberfläche auf. Schwach gebundene Asbestprodukte hingegen haben eine weichere Oberfläche und sind durch deutlich abstehende Faserbüschel an Bruch- oder Schnittkanten zu erkennen. Die einzelnen Fasern schwach gebundener Produkte können leicht freigesetzt werden. Asbest-Leichtbauplatten (Baufatherm, Neptunit, Sokalit), Spritzasbest, asbesthaltige Putze, Pappen, Fensterkitt, Kleber oder Spachtelmassen zählen dazu.

Was macht Asbest so gefährlich?

Asbest besteht aus feinsten Fasern mit Durchmessern von bis zu 2 Mikrometern. Diese mikroskopisch kleinen Fasern können leicht eingeatmet werden und Lungenkrebs verursachen. Die Asbestose (Tumor des Lungen-/Bauchfells) fordert laut Internationaler Arbeitsorganisation (ILO) Genf weltweit jährlich 100.000 Asbesttote.

Asbest in Deutschland, der EU und weltweit

Allein in Deutschland wurden in den Jahren 1950 bis 1985 etwa 4,4 Millionen Tonnen davon verbaut. Seit 1993 ist der Gefahrstoff in Deutschland verboten, 2005 folgte ein Asbestverbot für alle EU-Mitgliedsstaaten (aktuelle EU-Richtlinie 2009/148/EG). 2013 hat das Europäische Parlament einen Entschluss zur vollständigen Beseitigung des Asbests in Europa bis zum Jahr 2028 verabschiedet. Mit der internationalen Richtlinie zum grenzüberschreitenden Umgang mit Gefahrstoffabfällen „The Basel Convention on the Control of Transboundary Movements of Hazardous Wastes and Their Disposal“ haben über 180 Vertragsstaaten ein Exportverbot für asbesthaltige Gefahrstoffabfälle vereinbart.


Asbest entfernen und entsorgen: Gefahren und Schutzmaßnahmen

Solange fest gebundene Asbestprodukte in Ruhe gelassen werden, geht bei normaler Nutzung keine Gefahr für die Gesundheit durch Freisetzung von Asbestfasern aus. Wenn die Materialien allerdings spröde, lose oder angebrochen sind, müssen sie von Fachfirmen unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben entfernt werden.

 

Wo lauern Gefahren?

Gefährlich beim Asbest entfernen sind alle Arbeiten, bei denen Mechanik eingesetzt wird (Bohren, Sägen, Schleifen, Fräsen, Brechen oder Zerschlagen). Sogenannte Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) dürfen oder sollten je nach gesetzlicher Vorgabe ausschließlich von Firmen ausgeführt werden, die über das nötige Fachwissen sowie die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen.

Für ASI-Arbeiten in Verbindung mit Asbest muss zum Beispiel in Deutschland eine Zulassung (Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519) vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) vorliegen.

 

eine Person in weißer Schutzkleidung mit Atemschutzmaske reinigt mit einem Kärcher Sicherheitssauger Rückstände auf einem Dach

Tipp 1 – Materialuntersuchung durchführen:

Nur eine Materialuntersuchung kann klären, ob ein Baustoff Asbest enthält. Je nach gesetzlichen Vorgaben ist bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an älteren Gebäuden eine Asbesterkundung vorgeschrieben.

Tipp 2 – Verwechslungsgefahr:

Asbesthaltige Produkte können mit später verwendeten Ersatzstoffen, beispielsweise Glasfasern, Gesteinsmehlplatten oder Mineralfasern, verwechselt werden.

Tipp 3 – Vorsicht walten lassen:

Auch bei Heizrohrisolierungen, elektrischen Nachtspeicheröfen, Papp- und Schnurdichtungen an Herden, Öfen und Kaminen ist Vorsicht geboten.

Sicherheitsvorgaben im Umgang mit Asbest

Je nach Asbestfaserkonzentration (F/m³, Asbestfasern pro Kubikmeter) sollten Masken mit passenden Partikelfiltern, Vollmasken mit Gebläse und Partikelfilter oder höherwertige Atemschutzgeräte getragen werden. Bei einer sehr hohen Faserkonzentration müssen Isoliergeräte eingesetzt werden.

Zudem sind bei Kontakt mit asbesthaltigem Material geeignete Schutzanzüge sowie Schutzhandschuhe zu tragen.

Tipp 1 – Einweg-Schutzanzüge entsorgen:

Einweg-Schutzanzüge sind nach dem Verlassen des asbestbelasteten Arbeitsbereichs gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen.

Tipp 2 – keine Mehrweg-Schutzanzüge nutzen:

Der Einsatz von Mehrweg-Schutzanzügen ist beim Entfernen von Asbest nicht zu empfehlen. Sollte ihr Einsatz unvermeidbar sein, sind diese nach Verlassen des Gefahrenbereichs zu dekontaminieren.

Entsorgung von Asbest – die richtige Saugtechnik

Beim Umgang mit Asbest sind ausschließlich emissionsarme Verfahren anzuwenden. Vor dem Abtragen oder Ausbauen von Asbestprodukten werden staubbindende Mittel, sogenannte Faserbindemittel, auf auszubauende Materialien aufgetragen. Auch ein Besprühen mit Wasser ist sinnvoll, um die Faserfreisetzung gering zu halten.

 

Asbest absaugen: Was H-Asbest-Industriesauger können

Für das Absaugen von asbesthaltigem Staub dürfen in Deutschland zum Beispiel ausschließlich H-Asbestsauger verwendet werden, welche die Prüfungsanforderungen der Staubklasse H mit Zusatzprüfung „Asbest“ gemäß TRGS 519 erfüllen. Es muss ein Typenschild mit Angabe von Luftfördermenge und Gewicht angebracht sein sowie ein eindeutiger Hinweis zu Asbest an Sauger und Staubsammelvorrichtung. Die Geräte müssen zudem baumustergeprüft und behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sein. Für die Aufnahme des Saugguts ist das Gerät mit einem Sicherheitsfiltersack mit Verschlussdeckel ausgerüstet.

eine Person in blauer Schutzkleidung mit Atemschutzmaske saugt mit einem Kärcher Sicherheitssauger Rückstände an einer Rohbau-Wand

Tipp – Vorgaben des jeweiligen Landes beachten:

Die Normen und Vorschriften zur Entfernung von Asbest sind je Land sehr unterschiedlich und sollten bekannt sein. In der Schweiz gelten die BauAV und EKAS 6503, die der TRGS 519 ähnlich sind. Österreich macht ebenfalls ähnliche Vorgaben, Polen und England halten sich an die europäische Baumusterprüfung für gesundheitsgefährliche Stäube.

Filterung und Luftführung bei Saugern zur Asbestentfernung

Sauger zur Entfernung von Asbest kontrollieren die Luftgeschwindigkeit automatisch. Beim Unterschreiten des Grenzwerts von 20 m/s erklingt ein akustisches Warnsignal. Die abgesaugte Luft wird so geführt oder gereinigt, dass Asbestfasern nicht in die Atemluft des Anwenders gelangen. Der H-Klasse-Hauptfilter bietet einen Abscheidegrad von 99,995 %.

Tipp – Sicherheitsfiltersets nutzen:

Besonders sicher in der Handhabung sind Sicherheitsfiltersets zur staubfreien Entsorgung. Sie umfassen einen Vliesbeutel mit Filter, der von einem PE-Beutel umschlossen ist. So ist für den Anwender das Risiko ausgeschlossen, mit den gefährlichen Asbestpartikeln in Berührung zu kommen. Die gesetzlichen Vorgaben zu derartigen Sicherheitsfiltern variieren, der Einsatz ist aber zu empfehlen.

Bei Saugern mit einer Leistungsaufnahme bis 1,2 kW ist eine einstufige Filterung ausreichend. Ab 1,2 kW Leistungsaufnahme ist ein zusätzlicher, abreinigbarer Vorfilter der Staubklasse M nötig. Außerdem müssen Geräte mit einer Leistungsaufnahme oberhalb 1,2 kW mit einem Anschluss für einen Abluftschlauch ins Freie ausgerüstet sein.

Nach jedem Gebrauch Sauger reinigen

Ist der Einsatz beendet, muss der Asbestsauger innen und außen abgesaugt werden. Vorhandene Reststäube im gesamten Arbeitsraum sind durch feuchte Reinigung aller Oberflächen zu beseitigen. Abschließend sollte man auch den Sauger innen und außen mit einem feuchten Tuch reinigen, denn er darf erst nach gründlicher Reinigung aus dem Gefahrengebiet genommen werden.

Staubfreier Transport von Saugern, die Asbest enthalten

Für den Transport sind H-Sauger mit einem verschließbaren Ansaugstutzen ausgestattet und verfügen über eine verschließbare Transporttasche für das Zubehör. Vor dem Transport muss der Anwender den Verschlussstopfen des H-S augers in die Saugöffnung stecken. Wichtig ist, dass Transportsack und Sauganschluss dicht verschlossen werden und der Motorkopf sicher mit dem Behälter verbunden ist.


Nicht so einfach aus dem Staub machen: Asbest entsorgen

Bei der Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen sind die nationalen und/oder regionalen abfallrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Schwach gebundene Asbestprodukte dürfen in Deutschland von Privatpersonen entsorgt werden, wenn der Abfall nach den Vorschriften der TRGS 519 verpackt ist. Die Entsorgung ist bei dafür zugelassenen Unternehmen möglich.

Im Idealfall wird eine Fachfirma mit der Entsorgung beauftragt, die über das nötige Know-how verfügt und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei Entnahme und Transport von Filterbeuteln, Sauggut, PE- oder Entsorgungsbeuteln ergreifen kann. Alle Gegenstände aus dem Gefahrenbereich, die sich nicht reinigen lassen, gelten als Gefahrstoffabfall und müssen fachgerecht entsorgt werden.

Bei unsachgemäßem Umgang drohen Belehrung, erste Verwarnung in der Regel ohne Bußgeld, Stilllegung und Bußgeld sowie bei vorsätzlichen Verstößen Strafverfahren.

Eine Person im weißen Schutzanzug holt einen Kärcher Sicherheitssauger aus dem Lieferwagen

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