Wasserrecycling in der Waschanlage
Wasserrecycling gehört heute zum Standard bei Autowaschanlagen. Dabei werden hohe ökologische, wirtschaftliche, bauliche und rechtliche Anforderungen an die Wiederaufbereitungssysteme gestellt – für einen sicheren Betrieb, eine lohnende Investition und eine nachhaltige Lösung. Denn mit einer Anlage zur Wasseraufbereitung können bis zu 98 Prozent Frischwasser eingespart werden. Damit bietet sich Betreibern von Waschanlagen, Waschstraßen und Waschparks nicht nur eine saubere Lösung zur Wasserrückgewinnung, auch die Betriebskosten können deutlich gesenkt werden.
Wasseraufbereitungsanlagen: gut für Betreiber und Umwelt
Der regelmäßige Besuch in der Waschanlage ist für viele Fahrzeugbesitzer Pflicht. Neben Sicherheitsgründen und dem Werterhalt des fahrbaren Untersatzes ist es meist auch die Optik, weshalb viele Autofahrer Wert auf ein sauberes Auto legen. Woher das Wasser kommt und was danach damit passiert, ist für die meisten aber nebensächlich. Für Betreiber von Portal- und SB-Waschanlagen kann das Thema jedoch wesentlich zur Rentabilität der Anlage beitragen.
Durchschnittlich 150 bis 350 Liter Wasser werden in Fahrzeugwaschanlagen pro Fahrzeugwäsche benötigt – je nach Anlagenausstattung und gewähltem Waschprogramm. Bei SB-Waschplätzen beträgt der durchschnittliche Wasserbedarf etwa 80 Liter pro Wäsche. Das ist nicht nur teuer, sondern belastet auch die Umwelt. Vor allem dann, wenn für jede Wäsche Frischwasser eingesetzt wird. Moderne Aufbereitungsanlagen helfen beim Wasserrecycling und halten das für die Fahrzeugwäsche benötigte Wasser im Kreislauf. Das Abwasser kann so größtenteils wiederverwendet werden. Nur noch geringe Mengen an Frischwasser werden benötigt, der Rest ist Brauchwasser. Durch effiziente Systeme können sogar bis zu 98 Prozent Frischwasser pro Wäsche eingespart werden. Die Investition in Wasseraufbereitungsanlagen lohnt sich daher gleich doppelt: für den Betreiber und für die Umwelt.
Unterschiedliche Arten von Wasseraufbereitungsanlagen
Für Waschplätze und Portalwaschanlagen kommen verschiedene Recyclingsysteme in Betracht: biologische Wasseraufbereitungsanlagen, Sandfilter oder Fliehkraftabscheider.
Anlagen zur Wasseraufbereitung bestehen in der Regel aus einem unterirdischen Beckensystem und den oberirdischen Komponenten inklusive Brauchwasservorlage.
- Als erste Stufe gelangt das bei der Fahrzeugwäsche anfallende Abwasser in ein ausreichend dimensioniertes Absatzbecken (Schlammfang). Dort werden im Waschwasser mitgeführte Schwebstoffe abgeschieden.
- Danach folgen, je nach System, ein oder zwei biologische Stufen bzw. ein belüftetes Pumpspeicherbecken. Aus diesem werden dann die oberirdischen Komponenten mit Wasser versorgt.
Biologische Wasseraufbereitungsanlagen
Eine Möglichkeit, Waschwasser effizient und umweltfreundlich zu klären, bieten biologische Wasseraufbereitungssysteme. Die Wasseraufbereitung erfolgt durch natürliche Prozesse mithilfe von Mikroorganismen. Im Gegensatz zu physikalischen Verfahren können auch andere Abwasserströme, etwa aus Motorwäschen oder SB-Waschplätzen, behandelt werden. Dank der hohen Abbauleistung der Mikroorganismen wird aus dem Abwasser dabei klares Brauchwasser. Damit können bis zu 98 Prozent des Frischwassers eingespart werden.
Sandfilteranlagen zur Aufbereitung von ölfreiem Abwasser
Sandfilter-Recyclinganlagen werden zur Aufbereitung von ölfreiem Abwasser eingesetzt, wie es bei der maschinellen Oberwäsche von Fahrzeugen anfällt. Geringe und nur zeitweilig auftretende Einträge an Öl werden vom System toleriert.
Wasseraufbereitung mit Fliehkraftabscheider
Ein weiteres physikalisches System zur Abwasseraufbereitung in Pkw-Waschanlagen sind Fliehkraftabscheider. Für die Wiederaufbereitung des Wassers werden mithilfe der Fliehkraft Schmutzpartikel vom Waschwasser getrennt.
Die passende Wahl treffen
Ein Vergleich der möglichen Verfahren zeigt, dass die biologische Wasseraufbereitung einige Vorteile hat. Das effizient und umweltfreundlich aufbereitete Waschwasser ist absolut kristallklar und geruchsfrei und hinsichtlich der Brauchwasserqualität deutlich besser als bei physikalischen Verfahren.
Im Gegensatz zu Sandfilter- oder Fliehkraft-Wasserrecyclinganlagen benötigen biologische Aufbereitungssysteme einen leicht erhöhten Aufwand an Energie, da die Mikroorganismen mit ausreichend Sauerstoff versorgt werden müssen. Dies wird jedoch durch die im Vergleich deutlich bessere Brauchwasserqualität und den großen Einsatzbereich kompensiert.
Nachteil der physikalischen Systeme ist die im Vergleich zu biologischen Aufbereitungssystemen etwas geringere Qualität des aufbereiteten Recyclingwassers, da dort Reinigungsmittelreste nicht abgebaut werden. Außerdem können im Gegensatz zu biologischen Anlagen nur Abwässer aus Fahrzeugwaschanlagen behandelt werden.
Systeme für die Wäsche von Nutzfahrzeugen
Anlagen zur Wasseraufbereitung sind in diesem Umfang auch für Lkw-Waschanlagen erhältlich. Lediglich im Wasserverbrauch und in der Beckengröße unterscheiden sie sich von den beschriebenen Anlagen für Pkws.
Nutzfahrzeuge reinigen
Saubere Nutzfahrzeuge tragen maßgeblich zum positiven Erscheinungsbild eines Fuhrparks bei. Um Arbeitskosten und Zeit zu sparen, sind die Ansprüche an Waschqualität und -geschwindigkeit hoch. Die Größe und Beschaffenheit der Fahrzeuge erfordern allerdings nicht nur eine besondere Technik bei der Wäsche – auch die Waschchemie muss stimmen, um Lkws, Busse & Co. wirtschaftlich zu reinigen.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Darauf sollten Betreiber achten
Vor dem Kauf und der Installation einer Wasseraufbereitungsanlage sind stets die gesetzlichen Rahmenbedingungen – Bau- und Betriebsgenehmigungen für Waschanlagen und Abwassersysteme – zu überprüfen. In einigen Ländern, unter anderem in Deutschland und Österreich, sind bei dem Neubau von Waschanlagen Wasserrecyclingsysteme gesetzlich vorgeschrieben.
Wasserrechtliche Genehmigung des Gesamtsystems
Hinsichtlich der Einleitung von Abwasser gibt es in Deutschland zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist eine wasserrechtliche Genehmigung des Gesamtsystems. Dafür reicht der Betreiber der Anlage einen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Wasserbehörde ein. Nach Prüfung und positiver Beurteilung erteilt diese die Genehmigung zum Betrieb der Anlage.
Installation einer bauartzugelassenen Wasserrecyclinganlage
Die zweite Alternative zur Einleitung von Abwasser: Installation einer bauartzugelassenen Wasserrecyclinganlage. In diesem Fall informiert der Betreiber die Wasserbehörde, dass er eine Anlage gemäß Bauartzulassung betreibt, wodurch keine weiteren Prüfungen und Genehmigungen notwendig sind. Die von Kärcher für diesen Einsatzbereich angebotenen Systeme haben die dafür notwendige Bauartzulassung.
Bestehende Waschanlagen
Bei bereits bestehenden Waschanlagen entscheiden Betreiber und Wasserbehörde, ob der nachträgliche Einbau eines Wiederaufbereitungssystems sinnvoll ist – unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten.
Tipp: verlässliche Wasseraufbereitungsanlagen wählen
Neben der Einhaltung aller Vorschriften sollten Qualität und Verlässlichkeit des Wasserrecyclingsystems bei der Kaufentscheidung im Vordergrund stehen. Denn wenn das Wasseraufbereitungssystem defekt ist, steht die gesamte Anlage. Die einzelnen Komponenten müssen robust und leicht zu warten sein. Eine Statusanzeige sollte darüber hinaus den Betreiber jederzeit über den Wartungsstand und mögliche Ursachen für Störungen oder Ausfälle informieren können. In diesem Zusammenhang ist der Service des Anlagenherstellers wichtig. Flächendeckende Kundendienststützpunkte und Servicetechniker, die innerhalb von 24 Stunden vor Ort sind, und eine schnelle Ersatzteilbeschaffung minimieren Ausfälle und Wartungszeiten. Inspektionswartungsverträge, eine Hotline und regelmäßige Informationen runden den Service ab – zur Zufriedenheit von Kunden und Anlagenbetreibern.
Gesetze und Verordnungen zum Betrieb von Waschanlagen mit Wasserrecyclingsystemen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz (LWG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung; VAwS)
- Abwasserverordnung (AbvW) mit Anhang 49 einschließlich der Erläuterungen und Umsetzungserlasse der Bundesländer
- Kommunale Entwässerungssatzung, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ AbfG)
- Landesbauordnungen (LBO)
- Tankstellenverordnungen der Länder
- Kommunale Abwasserverwaltungsvorschriften