Reinigung im Gesundheitswesen: Sauberkeit ist Sicherheit
Ob Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim: Reinigung im Gesundheitswesen stellt höchste Anforderungen an alle Beteiligten, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern und für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten ebenso wie von Personal und Besuchern zu sorgen. Im Fokus stehen zwar die patientennahen Bereiche, doch ist die gesamte Infrastruktur im Blick zu behalten. Die Vorgaben variieren dabei länderspezifisch sehr stark – die zentrale Bedeutung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ist aber in jedem Fall gegeben.

Vorgaben als Orientierungshilfen
Von Robert Koch-Institut (RKI) über Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Centers for Disease Control and Prevention (CDC) bis Occupational Safety and Health Administration (OSHA): Es gibt international einige Organisationen, die zur Reinigung in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens Vorgaben und Richtlinien entwickeln. Die deutsche DIN-Norm 13063:2021-09 „Krankenhausreinigung – Anforderungen an die Reinigung und desinfizierende Reinigung in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“ zum Beispiel beinhaltet umfassende Handlungsanweisungen. Sie sind zwar nicht zwingend zu befolgen, gelten aber in vielen Ländern weltweit als wichtige Empfehlungen. Betreiber von Krankenhäusern erlangen zudem eine gewisse Rechtssicherheit, wenn sie die Reinigung nach DIN 13063:2021-09 nachweisen können.

Voraussetzung Nr. 1: Strukturqualität
Um Reinigungsprozesse sauber aufsetzen zu können, ist eine wesentliche Voraussetzung die Strukturqualität. Diese umfasst Betrieb und Organisation, wobei die Eignung des Leistungserbringers geprüft wird sowie Befugnisse und Verantwortlichkeiten festzulegen sind. Hinzu kommt die Definition der Anforderungen an Reinigungskräfte und Aufsichts- und Steuerungspersonal. Der dritte wesentliche Bestandteil ist die Ausarbeitung von Kriterien, die beispielsweise Reinigungswagen, Scheuersaugmaschinen oder Reinigungstextilien erfüllen müssen. Eine leistungsfähige, klug konzipierte Reinigungsausstattung spielt eine wichtige Rolle dabei, am Ende das gewünschte Ergebnis zu realisieren.
Voraussetzung Nr. 2: Prozessqualität
Mit Blick auf die Prozessqualität sind alle Anforderungen an die Arbeitsabläufe zu definieren, um Hygiene sicherzustellen. So sind Haut- und Handkontaktflächen in Bereichen mit Publikumsverkehr täglich zu reinigen oder desinfizierend zu reinigen. Dazu zählen Türgriffe ebenso wie Bedienelemente, Armaturen oder Patientenschränke. Zudem ist wichtig festzulegen, wer in welchem Bereich reinigt – wo erledigt das Pflegepersonal Reinigungsaufgaben, wo erfolgt die Reinigung durch den Dienstleister. Nur so ergeben sich klare Zuständigkeiten und es entstehen keine Lücken im Reinigungsprozess.
Große Bedeutung mit Blick auf Hygiene hat auch die korrekte Verwendung von Reinigungstextilien. Vorkonditionierte Reinigungstextilien sind nach der Farbsystematik einzusetzen, die bestimmte Farben für bestimmte Anwendungsbereiche festlegt. Zudem darf ein Reinigungstextil nicht für mehrere Patientenzimmer eingesetzt werden. Kann bei Aufbereitung und Transport von Mehrwegtüchern die Hygiene nicht sichergestellt werden, ist auf Einweglösungen zurückzugreifen.



Voraussetzung Nr. 3: Prüfung der Ergebnisqualität
Hygienische Reinigung ist mehr als eine punktuelle Maßnahme. Es handelt sich um ein tägliches oder in regelmäßigen Abständen umgesetztes Reinigungskonzept, das ein hohes Hygienelevel sicherstellt und zur Keimreduktion beiträgt. Um Transparenz über die Qualität der Krankenhausreinigung zu erlangen und die erforderliche Ergebnisqualität sicherzustellen, müssen Kriterien und Prüfmethoden zur Qualitätssicherung festgelegt werden. Bei Bedarf sind Optimierungsmaßnahmen zu implementieren, deren Einführung ebenfalls dokumentiert werden muss.
